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305_1974 AT

305. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Tirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Tirol

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes

1971 am 1. September 1971 bzw.

hinsichtlich der neu durch das Bundesstraßengesetz

1971 erklärten Straßenzüge in Tirol am

1. Jähner 1973 (Kundmachung BGBl. Nr. 496/

1973) verlaufen die in den Verzeichnissen zum

Bundesstraßengesetz 1971 angeführten Straßenzüge

wie folgt

(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen

bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,

wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße

nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit einer

Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben

ist. Die in runden Klammern bei Ortsgebieten

angeführten Namen sind die örtlichen Straßenbezeichnungen

oder nähere Ortsbezeichnungen.

Bei Bundesautobahnen sind alle Anschlußstellen

und die Zu- und Abfahrtsstraßen, bei Bundesstraßen

B alle Ortsgebiete im Sinne des § 2 Abs. 1

Z. 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.

Nr. 159, angegeben)

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