Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
305_1965 AT

305. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der Marktgemeinde Niederkreuzstetten

und der Ortsgemeinde Oberkreuzstetten

mit Genehmigung der niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung

der Bundesregierung neuerrichtete Marktgemeinde

„Kreuzstetten" im politischen Bezirk

Mistelbach wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Wolkersdorf zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner

1966 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →