305_1965
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305. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 305. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf
1965_305_0 305. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf
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Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird
mit Zustimmung der niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der Marktgemeinde Niederkreuzstetten
und der Ortsgemeinde Oberkreuzstetten
mit Genehmigung der niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung
der Bundesregierung neuerrichtete Marktgemeinde
„Kreuzstetten" im politischen Bezirk
Mistelbach wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Wolkersdorf zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner
1966 in Kraft.