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304_1985 AT

304. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 304. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für

Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

über die Abweichung für Versuchszwecke

gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von

Hydrazin in wässeriger Lösung mit einem Gehalt

von höchstens 72% Hydrazin in Kunststofftrommeln

mit einem Fassungsraum von 25 Litern, einzeln

oder zusammengepackt Kundgemacht in BGBl. Nr. 496/1978, wurde mit Note

des Ministeriums für Verkehr des Vereinigten

Königreiches vom 10. April 1985 widerrufen. Der

Widerruf wurde mit Note des Bundesministeriums

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik

Österreich vom 6. Mai 1985 mit Wirksamkeit

vom 6. Mai 1985 bestätigt.

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