304. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Minister für
Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem
Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich
über die Abweichung für Versuchszwecke
gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von
Hydrazin in wässeriger Lösung mit einem Gehalt
von höchstens 72% Hydrazin in Kunststofftrommeln
mit einem Fassungsraum von 25 Litern, einzeln
oder zusammengepackt Kundgemacht in BGBl. Nr. 496/1978, wurde mit Note
des Ministeriums für Verkehr des Vereinigten
Königreiches vom 10. April 1985 widerrufen. Der
Widerruf wurde mit Note des Bundesministeriums
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik
Österreich vom 6. Mai 1985 mit Wirksamkeit
vom 6. Mai 1985 bestätigt.