304_1971
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304. Kundmachung: Beitritt Japans zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 304. Kundmachung: Beitritt Japans zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
1971_304_0 304. Kundmachung: Beitritt Japans zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
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Nach Mitteilung des Generalsekretariats der
Vereinten Nationen hat Japan am 14. Mai 1971
seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über
den internationalen Warentransport mit Carnets
TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll
(BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung der
Kundmachungen BGBl. Nr. 69/1964 und 296/
1966, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 26/1970) hinterlegt.
Das Abkommen tritt für Japan am 12. August
1971 in Kraft.