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304_1971 AT

304. Kundmachung: Beitritt Japans zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 304. Kundmachung: Beitritt Japans zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen hat Japan am 14. Mai 1971

seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über

den internationalen Warentransport mit Carnets

TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll

(BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung der

Kundmachungen BGBl. Nr. 69/1964 und 296/

1966, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 26/1970) hinterlegt.

Das Abkommen tritt für Japan am 12. August

1971 in Kraft.

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