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304_1970 AT

304. Kundmachung: Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 304. Kundmachung: Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung

des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969,

BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende

Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum

von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen sind

3. Die in der Anlage abgebildeten drei Zeichen.

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