304_1970
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304. Kundmachung: Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 304. Kundmachung: Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
1970_304_0 304. Kundmachung: Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
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Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung
des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969,
BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende
Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind
3. Die in der Anlage abgebildeten drei Zeichen.