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304_1963 AT

304. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1963 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 16/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 304. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1963 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 16/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 10/63

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 10/1963

(In der 17. Sitzung am 13. September 1963

gefaßt)

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 16/1963 Der Beschluß Nr. 16/1963 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 297/1963 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten

anzuwenden.

2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind die Bestimmungen

des Artikels 2 Absatz 4 des Assoziierungs-

Übereinkommens dort, wo der Zusammenhang

dies erfordert, sinngemäß auf den Ratsbeschluß

Nr. 16/1963 anzuwenden.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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