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303_2000 AT

303. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 303. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 83/2000, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste erlassen

wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 180/2000, wird in der

Anlage 1 (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

1. Nach dem Lehrberuf Buchhändler wird der Lehrberuf Buchhaltung samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen

eingefügt

2. Nach dem Lehrberuf Gartencenterkaufmann wird der Lehrberuf Gerberei samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen

eingefügt

3. Bei folgenden Lehrberufen werden die Bestimmungen über die Verwandtschaft ergänzt

4. Der Lehrberuf Rotgerber und der Lehrberuf Weiß- und Sämischgerber werden mit Ablauf des 30. Juni

2001 aufgehoben.

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