303. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 83/2000, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste erlassen
wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 180/2000, wird in der
Anlage 1 (Lehrberufsliste) wie folgt geändert
1. Nach dem Lehrberuf Buchhändler wird der Lehrberuf Buchhaltung samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen
eingefügt
2. Nach dem Lehrberuf Gartencenterkaufmann wird der Lehrberuf Gerberei samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen
eingefügt
3. Bei folgenden Lehrberufen werden die Bestimmungen über die Verwandtschaft ergänzt
4. Der Lehrberuf Rotgerber und der Lehrberuf Weiß- und Sämischgerber werden mit Ablauf des 30. Juni
2001 aufgehoben.