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303_1973 AT

303. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 303. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 22. Oktober

1969, BGBl. Nr. 375, mit der die Lehrberufsliste

erlassen wird, wird wie folgt geändert

Die Anlage (Lehrberufsliste) wird nach Maßgabe

der Anlage zu dieser Verordnung hinsichtlich

der in der ersten Rubrik „Lehrberuf" dieser

Anlage angeführten Lehrberufe geändert.

Artikel II

(1) Art. I ist hinsichtlich der in der zweiten

Rubrik „Lehrzeit" festgesetzten Dauer der Lehrzeit

auf Lehrlinge, deren Ausbildung in einem

in der ersten Rubrik „Lehrberuf" der Anlage

angeführten Lehrberuf vor dem 1. Jänner 1973

begonnen hat, bis 30. Juni 1976 nicht anzuwenden.

(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1973

in Kraft.

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