303. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden St. Michael in Obersteiermark, Übelbach und Deutschfeistritz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn
wird im Bereich der Gemeinden St. Michael in
Obersteiermark, Übelbach und Deutschfeistritz
wie folgt bestimmt
Das zu bauende Teilstück der Pyhrn Autobahn
beginnt beim Knoten St. Michael in Obersteiermark,
dem Kreuzungspunkt mit der künftigen
Murtalschnellstraße, und steigt sodann nach Überquerung
der Mur in südlicher Richtung im sogenannten
Lainsachtal zum Nordportal des „Gleinalmtunnels"
an. Das Gleinalmmassiv wird mit
einem zirka 8300 m langen Tunnel unterfahren.
Vom Südportal erfolgt der Abstieg im engen,
teilweise schluchtartigen Kleintalgraben ins Übelbachtal
und in weiterer Folge über Übelbach nach
Deutschfeistritz, wo das Murtal wieder erreicht
wird.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus den
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
und bei den Gemeinden St. Michael in Obersteiermark,
Übelbach und Deutschfeistritz aufliegenden
Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführte
Straßentrasse Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind aus den aufliegenden
Planunterlagen ersichtlich.