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303_1972 AT

303. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden St. Michael in Obersteiermark, Übelbach und Deutschfeistritz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 303. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden St. Michael in Obersteiermark, Übelbach und Deutschfeistritz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn

wird im Bereich der Gemeinden St. Michael in

Obersteiermark, Übelbach und Deutschfeistritz

wie folgt bestimmt

Das zu bauende Teilstück der Pyhrn Autobahn

beginnt beim Knoten St. Michael in Obersteiermark,

dem Kreuzungspunkt mit der künftigen

Murtalschnellstraße, und steigt sodann nach Überquerung

der Mur in südlicher Richtung im sogenannten

Lainsachtal zum Nordportal des „Gleinalmtunnels"

an. Das Gleinalmmassiv wird mit

einem zirka 8300 m langen Tunnel unterfahren.

Vom Südportal erfolgt der Abstieg im engen,

teilweise schluchtartigen Kleintalgraben ins Übelbachtal

und in weiterer Folge über Übelbach nach

Deutschfeistritz, wo das Murtal wieder erreicht

wird.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus den

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

und bei den Gemeinden St. Michael in Obersteiermark,

Übelbach und Deutschfeistritz aufliegenden

Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführte

Straßentrasse Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind aus den aufliegenden

Planunterlagen ersichtlich.

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