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302_1995 AT

302. Verordnung: Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 302. Verordnung: Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.

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