302. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1980
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1980, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden Ansätzen
sicherzustellen
§ 3. Aus Anlaß der Wiederkehr des 60. Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten werden
bei einem neu zu eröffnenden finanzgesetzlichen Ansatz 1/53267/43 „Bundeszuschuß an das Land
Kärnten" Mittel in Höhe von 20,000.000 S bereitgestellt. Die Bedeckung erfolgt in Mehreinnahmen
beim Ansatz 2/50104.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten
Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister
für Finanzen betraut.