Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
302_1980 AT

302. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1980

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 302. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1980

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1980, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Aus Anlaß der Wiederkehr des 60. Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten werden

bei einem neu zu eröffnenden finanzgesetzlichen Ansatz 1/53267/43 „Bundeszuschuß an das Land

Kärnten" Mittel in Höhe von 20,000.000 S bereitgestellt. Die Bedeckung erfolgt in Mehreinnahmen

beim Ansatz 2/50104.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →