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302_1973 AT

302. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 302. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

wird im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei

Sankt Gallen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Anschluß an den durch die Verordnung vom

12. Dezember 1972, BGBl. Nr. 497/1972, bestimmten

Abschnitt der Eisen Straße bei

Projekts-km 79,988 (alt-km 79,967), verläuft

vorerst unter teilweiser Benützung und Überschneidung

der bestehenden Trasse, verläßt diese

sodann in östlicher Richtung, umfährt die Gemeinde

Altenmarkt bei Sankt Gallen am Ortsrand

des geschlossenen Siedlungsgebietes und erreicht

in gestreckter Linie geführt bei Projekts-

km 81,00 (alt-km 81,062) wieder die bestehende

Straßentrasse.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

und beim Gemeindeamt Altenmarkt

bei Sankt Gallen aufliegenden Planunterlagen

zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden

Plänen zu entnehmen.

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