302. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße
wird im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei
Sankt Gallen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Anschluß an den durch die Verordnung vom
12. Dezember 1972, BGBl. Nr. 497/1972, bestimmten
Abschnitt der Eisen Straße bei
Projekts-km 79,988 (alt-km 79,967), verläuft
vorerst unter teilweiser Benützung und Überschneidung
der bestehenden Trasse, verläßt diese
sodann in östlicher Richtung, umfährt die Gemeinde
Altenmarkt bei Sankt Gallen am Ortsrand
des geschlossenen Siedlungsgebietes und erreicht
in gestreckter Linie geführt bei Projekts-
km 81,00 (alt-km 81,062) wieder die bestehende
Straßentrasse.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
und beim Gemeindeamt Altenmarkt
bei Sankt Gallen aufliegenden Planunterlagen
zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden
Plänen zu entnehmen.