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302_1969 AT

302. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1970

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 302. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1970

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 259/1967,

wird verordnet

Artikel I

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 231/1969 für das Kalenderjahr 1970 mit

1,054 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1970 auch im Bereich

des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1970 an

die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl. Nr. 362/

1968 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im § 11 Abs. 5

statt 1937 S mit 2042 S,

statt 1596 S mit 1682 S,

statt 2279 S mit 2402 S.

2. Im§ 11 Abs. 12

statt 570 S mit 601 S.

3. Im § 12 a Abs. 1

statt 3080 S mit 3246 S,

statt 1232 S mit 1299 S.

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