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301_1999 AT

301. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bruck an der Mur

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 301. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bruck an der Mur

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Bruck an der Mur errichtet.

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