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301_1991 AT

301. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 301. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung

hat Belgien am 2. Juni 1983 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über den internationalen

Eisenbahnverkehr (COTIF) (BGBl.

Nr. 225/1985, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 1/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 228/1991) hinterlegt.

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