301_1983
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301. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bahrain
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 301. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bahrain
1983_301_0 301. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bahrain
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Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht
In Bahrain genießen Marken von Unternehmen
mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie
Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Bahrain.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in Bahrain
haben, genießen daher in Österreich den
Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.