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301_1980 AT

301. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses betreffend Beurkundung gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte im Ausland, AÖFV Nr. 174/1977, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 301. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses betreffend Beurkundung gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte im Ausland, AÖFV Nr. 174/1977, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 8. Mai 1980, V 14/80-11, dem

Bundesminister für Finanzen zugestellt am

10. Juni 1980, den Erlaß des Bundesministers

für Finanzen vom 17. Juni 1977, GZ 11 0750/2-

IV/11/77, veröffentlicht im Amtsblatt der Österreichischen

Finanzverwaltung Nr. 174/1977, als

gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Der Erlaß ist auch auf die vor der Aufhebung

verwirklichten Tatbestände nicht mehr

anzuwenden.

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