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301_1970 AT

301. Verordnung: Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Oberzeiring nach Judenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 301. Verordnung: Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Oberzeiring nach Judenburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Kreisgerichts Ledben wird mit

Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 der Amtssitz

der Notarstelle Oberzeiring nach Judenburg verlegt.

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