300_1999
AT
300. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 300. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg
1999_300_2 300. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Deutschlandsberg errichtet.