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300_1999 AT

300. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 300. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Deutschlandsberg errichtet.

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