300_1993
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300. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 300. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. März 1993, G 224/92-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 20. April 1993, die Wortfolge „oder auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1958" in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete, BGBl. Nr. 174/1963, als aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1993 in Kraft.
(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.