2a_1997
AT
2 a. Verordnung: Zweite Ausnahmenverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 2 a. Verordnung: Zweite Ausnahmenverordnung
Auf Grund des § 7 Abs. 10 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 – BStFG 1996 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 656/1996 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
§ 1. Von der Mautpflicht ausgenommen sind mit Wirkung vom 3. Jänner 1997 Fahrzeuge, deren
Lenkern die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen
unmöglich war.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Jänner 1997 außer Kraft.