Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2a_1997 AT

2 a. Verordnung: Zweite Ausnahmenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 2 a. Verordnung: Zweite Ausnahmenverordnung

Auf Grund des § 7 Abs. 10 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 – BStFG 1996 in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 656/1996 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

§ 1. Von der Mautpflicht ausgenommen sind mit Wirkung vom 3. Jänner 1997 Fahrzeuge, deren

Lenkern die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen

unmöglich war.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Jänner 1997 außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →