29_1981
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29. Verordnung: Zur Verwendung gelangende Drucksorten bei der Ordentlichen Volkszählung am 12. Mai 1981
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 29. Verordnung: Zur Verwendung gelangende Drucksorten bei der Ordentlichen Volkszählung am 12. Mai 1981
1981_29_0 29. Verordnung: Zur Verwendung gelangende Drucksorten bei der Ordentlichen Volkszählung am 12. Mai 1981
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Auf Grund des § 10 Abs. 1 lit. c des Volkszählungsgesetzes, BGBl. Nr. 199/1980, wird verordnet
(1) Bei der am 12. Mai 1981 stattfindenden Ordentlichen Volkszählung sind nachstehende Drucksorten
zu verwenden
Haushaltsliste Anlage A
Zählungsliste für Anstaltshaushalte mit Einlagebogen und Beilage
Anlage B
Personenblatt Anlage C
(2) Die bei der Volkszählung gestellten Fragen (§ 2 Abs. 2 des Volkszählungsgesetzes) sind aus der
Haushaltsliste und der Zählungsliste für Anstaltshaushalte sowie aus dem Personenblatt, die zur Auskunftserteilung
sowie zur Ausfüllung der Drucksorten verpflichteten Personen (§ 3 des Volkszählungsgesetzes)
aus den Erläuterungen zur Haushaltsliste und zur Zählungsliste ersichtlich.