Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
29_1966 AT

29. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 29. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Zolltarifgesetz 1958,

BGBl. Nr. 74, wird verordnet

Artikel I

Der Zollsatz für Hühnereier der Tarifnummer

04.05 A wird wie folgt ergänzt

Bei einem Zollwert unter 957 S je 100 kg

Eigengewicht erhöht sich der Zollsatz für

Hühnereier der Tarifnummer 04.05 A von 320 S

für 100 kg um die Differenz zwischen 957 S und

dem Zollwert von 100 kg. Der erhöhte Zollsatz

darf jedoch 960 S für 100 kg nicht übersteigen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 16. März 1966 in

Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit 30. September

1966.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →