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29_1960 AT

29. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1958.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 29. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1958.

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Verwaltungsjahr 1958 wird

die Genehmigung erteilt.

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