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29_1957 AT

29. Kundmachung: Aufhebung des VII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 29. Kundmachung: Aufhebung des VII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 14. Dezember 1956, G 23, 24/56/8,

den VIII. Abschnitt (§§ 28 bis 38) des Abgabenrechtsmittelgesetzes,

BGBl. Nr. 60/1949, als verfassungswidrig

aufgehoben. Im Erkenntnis des

Verfassungsgerichtshofes ist bestimmt, daß die

Aufhebung mit dem Ablauf des 14. Dezember

1957 in Kraft tritt.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

an Stelle der aufgehobenen nicht wieder in Wirksamkeit.

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