29_1957
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29. Kundmachung: Aufhebung des VII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 29. Kundmachung: Aufhebung des VII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.
1957_29_0 29. Kundmachung: Aufhebung des VII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und den
§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 14. Dezember 1956, G 23, 24/56/8,
den VIII. Abschnitt (§§ 28 bis 38) des Abgabenrechtsmittelgesetzes,
BGBl. Nr. 60/1949, als verfassungswidrig
aufgehoben. Im Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes ist bestimmt, daß die
Aufhebung mit dem Ablauf des 14. Dezember
1957 in Kraft tritt.
(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten
an Stelle der aufgehobenen nicht wieder in Wirksamkeit.