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299_1993 AT

299. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Gleichwertigkeit tschechoslowakischer Reifezeugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 299. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Gleichwertigkeit tschechoslowakischer Reifezeugnisse

Auf Grund des Art. 3 des Übereinkommens über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa, BGBl. Nr. 244/1986, in Verbindung mit der Erklärung der Republik Österreich anläßlich der Ratifikation dieses Übereinkommens wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Gleichwertigkeit tschechoslowakischer Reifezeugnisse, BGBl. Nr. 293/1990, tritt außer Kraft.

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