299. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über
die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von
Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen
einschließlich Diplomaten (BGBl.
Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 580/1987) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Bhutan 16. Jänner 1989
Kuwait 1. März 1989
Malediven 21. August 1990
Nepal 9. März 1990
Niederlande 6. Dezember 1988
Oman 22. März 1988
Sri Lanka 27. Februar 1991
Syrien 25. April 1988
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde
haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte
erklärt bzw. Erklärungen abgegeben
Niederlande
„Nach Ansicht der Regierung des Königreiches
der Niederlande beeinträchtigt Art. 12 und insbesondere
dessen zweiter Absatz in keiner Weise die
Anwendbarkeit des Art. 33 der Konvention vom
28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
In Fällen, in denen die Gerichtsbehörden
entweder der Niederlande, der Niederländischen
Antillen oder Arubas gemäß der in Art. 3 Abs. 1
angeführten Grundsätze keine Gerichtsbarkeit
ausüben können, kennt das Königreich die
erwähnte Verpflichtung (dargelegt in Art. 7) unter
der Voraussetzung an, daß es ein Auslieferungsersuchen
einer anderen Vertragspartei des Übereinkommens
erhalten und zurückgewiesen hat."
Syrien
„Die Arabische Republik Syrien erachtet sich
nicht an die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1
hinsichtlich Schiedsverfahren und dessen Ergebnisse
gebunden."
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen zufolge hat Ungarn den
anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde
erklärten Vorbehalt zu Art. 13 Abs. 1 mit
Wirksamkeit vom 8. Dezember 1989 zurückgenommen.
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich
mit Wirksamkeit vom 26. März 1987 auf
Anguilla ausgedehnt.