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299_1977 AT

299. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1976 durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 299. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1976 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 9. Mai 1977 zugestellten

Erkenntnis vom 10. März 1977, G 24/76-

19, den Art. I des Abgabenänderungsgesetzes

1976, BGBl. Nr. 143, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

28. Feber 1978 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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