299. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1965 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilagen I und II zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 10/65
2 Anlagen
BESCHLUSS DES RATES Nr. 10/1965
(In der 27. Sitzung am 20. Juli 1965 gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGEN I UND II
ZU ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
im Hinblick auf die Berichtigungen zur Brüsseler
Konvention über das Zölltarifschema für
die Einreihung der Waren in die Zolltarife, die
bei der 12. Tagung des Rates für die Zusammenarbeit
auf dem Gebiete des Zollwesens im Juni
1965 genehmigt wurden,
BESCHLOSSEN
1. Die Beilagen I und II zum Anhang B des
Übereinkommens werden gemäß den Anlagen 1
und II zu diesem Beschluß abgeändert.
2. Dieser Beschluß tritt mit sofortiger Wirkung
in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage I zu
EFTA/DC 10/65
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
Die Beschreibung des Endproduktes bei
Nr. 98.07 ist durch folgenden Text zu ersetzen
(In der deutschen Übersetzung keine Abänderung
des Textes)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage II zu
EFTA/DC 10/65
ABÄNDERUNG DER BEILAGE II ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
Die Beschreibung des Endproduktes bei
Nr. 59.03 ist durch folgenden Text zu ersetzen
(In der deutschen Übersetzung keine Abänderung
des Textes)