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299_1965 AT

299. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1965 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilagen I und II zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 299. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1965 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilagen I und II zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 10/65

2 Anlagen

BESCHLUSS DES RATES Nr. 10/1965

(In der 27. Sitzung am 20. Juli 1965 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGEN I UND II

ZU ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

im Hinblick auf die Berichtigungen zur Brüsseler

Konvention über das Zölltarifschema für

die Einreihung der Waren in die Zolltarife, die

bei der 12. Tagung des Rates für die Zusammenarbeit

auf dem Gebiete des Zollwesens im Juni

1965 genehmigt wurden,

BESCHLOSSEN

1. Die Beilagen I und II zum Anhang B des

Übereinkommens werden gemäß den Anlagen 1

und II zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Dieser Beschluß tritt mit sofortiger Wirkung

in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage I zu

EFTA/DC 10/65

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG

B DES ÜBEREINKOMMENS

Die Beschreibung des Endproduktes bei

Nr. 98.07 ist durch folgenden Text zu ersetzen

(In der deutschen Übersetzung keine Abänderung

des Textes)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage II zu

EFTA/DC 10/65

ABÄNDERUNG DER BEILAGE II ZU ANHANG

B DES ÜBEREINKOMMENS

Die Beschreibung des Endproduktes bei

Nr. 59.03 ist durch folgenden Text zu ersetzen

(In der deutschen Übersetzung keine Abänderung

des Textes)

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