Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
299_1961 AT

299. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Kärnten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 299. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Kärnten.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz

1937, BGBl. Nr. 94, in der

Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1955, wird

verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1962 werden1

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinden

auf die das Gemeindebedienstetengesetz 1958,

LGBl. für das Land Kärnten Nr. 19, in der Fassung

der Gesetze LGBl. für das Land Kärnten Nr. 55/

1959 und Nr. 17/1961, Anwendung findet, in die

Krankenversicherung der Bundesangestellten bei

der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

einbezogen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →