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298_2002 AT

298. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 298. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 53/2002, wird verordnet

Die Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten,

BGBl. II Nr. 212/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 218/2002, wird wie

folgt geändert

1. In § 1 Abs. 7 Z 1 wird die Wortfolge „Slawistik (mit den Sprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch,

Russisch, Slowenisch, Tschechisch),“ durch die Wortfolge „Slawistik (mit den Sprachen Bosnisch/

Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Polnisch, Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ukrainisch),“

ersetzt.

2. Dem § 20 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) § 1 Abs. 7 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 298/2002 tritt mit 30. Juni 2002 in

Kraft.“

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