298_1994
AT
298. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 298. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
1994_298_0 298. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/ 1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 585/1993) hinterlegt
Die Ukraine hat erklärt, das Unterscheidungszeichen mit Wirksamkeit vom 21. Jänner 1994 auf „UA" zu ändern.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben die Slowakei und Tschechische Republik erklärt, daß sie Motorfahrräder den Krafträdern gleichstellen.