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298_1991 AT

298. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 298. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten, des Vereinigten Königreiches und

der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Vertrag über das Verbot der Anbringung von

Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen

auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

(BGBl. Nr. 370/1972, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 578/1986) hinterlegt

bzw. erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer

Unabhängigkeit an diesen Vertrag gebunden zu

erachten

Staaten

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkundebzw. Kontinuitätserklärung

Antigua und Barbuda 16. November 1988

Bahamas 7. Juni 1989

Brasilien . . 10. Mai 1988

China 28. Februar 1991

Republik Korea 25. Juni 1987

Libysch-Arabische

Dschamahirija 6. Juli 1990

Spanien 15. Juli 1987

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