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298_1979 AT

298. Kundmachung: Namen und Embleme von Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 298. Kundmachung: Namen und Embleme von Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in

der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle

1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die Namen von Programmen

der Europäischen Weltraumagentur

{ESA), nämlich

a) ariane,

b) spacelab und

c) météosat,

sowie ,die in der Anlage [angeführten Embleme

von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen sind.

Diese Ausschließung bezieht sich nicht auf das

im Emblem „spacelab" enthaltene Wort „nasa".

Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe

und Industrie vom 29. November 1976,

BGBl. Nr. 8/1977, betreffend die Bezeichnung,

die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem

der Europäischen Weltraumagentur (ESA), nicht

berührt.

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