298. Kundmachung: Namen und Embleme von Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA)
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in
der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle
1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß die Namen von Programmen
der Europäischen Weltraumagentur
{ESA), nämlich
a) ariane,
b) spacelab und
c) météosat,
sowie ,die in der Anlage [angeführten Embleme
von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind.
Diese Ausschließung bezieht sich nicht auf das
im Emblem „spacelab" enthaltene Wort „nasa".
Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung
des Bundesministers für Handel, Gewerbe
und Industrie vom 29. November 1976,
BGBl. Nr. 8/1977, betreffend die Bezeichnung,
die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem
der Europäischen Weltraumagentur (ESA), nicht
berührt.