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298_1978 AT

298. Verordnung: Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (1. Bundesrechenamtsverordnung)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 298. Verordnung: Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (1. Bundesrechenamtsverordnung)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 6 und der §§ 4, 5

und 8 Abs. 2 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl.

Nr. 123/1978, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Landesverteidigung, hinsichtlich

der §§ 4 und 5 dieses Gesetzes auch im

Einvernehmen mit dem Rechnungshof, verordnet

§ 1. Das Bundesrechenamt übernimmt im

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

Landesverteidigung

a) die im § 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 des Bundesrechenamtsgesetzes

genannten Aufgaben,

ausgenommen die Geldleistungen der nicht

in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

stehenden Bediensteten der Heeres-

Land- und Forstwirtschaftsverwaltung

Allentsteig;

b) die Mitwirkung bei der Berechnung und

die Zahlbarstellung von Entschädigungen

für Nebentätigkeiten.

§ 2. Die im § 2 Abs. 1 Z. 9 bis 11 des Bundesrechenamtsgesetzes

genannten Aufgaben sind vom

Bundesrechenamt im Wirkungsbereich des Bundesministeriums

für Landesverteidigung auch für

die bei folgenden Militärkommanden eingerichteten

Kassen zu besorgen

a) Militärkommando Kärnten,

b) Militärkommando Niederösterreich (auch

hinsichtlich des Militärkommandos Burgenland),

c) Militärkommando Oberösterreich,

d) Militärkommando Salzburg,

e) Militärkommando Steiermark,

f) Militärkommando Tirol (auch hinsichtlich

des Militärkommandos Vorarlberg),

g) Militärkommando Wien.

§ 3. (1) Die Bestimmungen des § 1 treten am

1. Juli 1978 in Kraft.

(2) Die Bestimmung des § 2 tritt in Kraft

1. mit 1. Juli 1978 für die Kassen der Militärkommanden

Salzburg, Steiermark und Wien,

2. mit 1. Oktober 1978 für die Kassen der

Militärkommanden Niederösterreich und

Tirol,

3. mit 1. Jänner 1979 für die Kassen der

Militärkommanden Kärnten und Oberösterreich.

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