298. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 17/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Anhangs E und dementsprechende Abänderung des Anhangs D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 17/63
1 Anlage
BESCHLUSS DES RATES Nr. 17/1963
(In der 29. Sitzung am 12. September 1963
gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES
ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE
ABÄNDERUNG DES ANHANGS D
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 26 Absatz 2 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Anhang E des Übereinkommens wird gemäß
Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.
2. Entsprechend dieser Abänderung wird Anhang
D gemäß Anlage zu diesem Beschluß geändert.
3. Diese Änderungen treten am 31. Dezember
1963 in Kraft.
4. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage zu
EFTA/DC 17/63
ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES
ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE
ABÄNDERUNG DES ANHANGS D
ANHANG E
Die Position „ex 02.04 Fleisch von Walen" ist
zu streichen.
ANHANG D
Kapitel 2: Der Hinweis „1)" bei „Fleisch von
Walen" und die Fußnote „1)" siehe Anhang E"
sind zu streichen.