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298_1963 AT

298. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 17/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Anhangs E und dementsprechende Abänderung des Anhangs D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 298. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 17/1963 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Anhangs E und dementsprechende Abänderung des Anhangs D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 17/63

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 17/1963

(In der 29. Sitzung am 12. September 1963

gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES

ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 26 Absatz 2 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang E des Übereinkommens wird gemäß

Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Entsprechend dieser Abänderung wird Anhang

D gemäß Anlage zu diesem Beschluß geändert.

3. Diese Änderungen treten am 31. Dezember

1963 in Kraft.

4. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 17/63

ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES

ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D

ANHANG E

Die Position „ex 02.04 Fleisch von Walen" ist

zu streichen.

ANHANG D

Kapitel 2: Der Hinweis „1)" bei „Fleisch von

Walen" und die Fußnote „1)" siehe Anhang E"

sind zu streichen.

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