297. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 und 24 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die
Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 253/2000, wird wie folgt geändert
1. Dem § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt
„(5) Die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 297/2000 tritt
mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
2. In der Anlage wird in Z 11 (Johann-Joseph-Fux-Konservatorium) nach dem Hauptstudiengang „Lehrer
für Volksmusikinstrumente“ angefügt