Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
297_1998 AT

297. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Durchführung der Grenzkontrolle auf die Zollorgane übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Durchführung der Grenzkontrolle auf die Zollorgane übertragen wird

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. Nr. 435/1996, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Durchführung der Grenzkontrolle auf

die Zollorgane übertragen wird, BGBl. II Nr. 176/1997, wird wie folgt geändert

§ 1 lautet

„§ 1. Die Durchführung der Grenzkontrolle wird

1. auf dem Flughafen Innsbruck für den gesamten Luftverkehr sowie auf den Flughäfen Klagenfurt

und Wien/Schwechat eingeschränkt auf die allgemeine Luftfahrt (general aviation) und

2. im Eisenbahn-, Schiffs- und Straßenverkehr über Grenzübergangsstellen zwischen der Republik

Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie dem Fürstentum Liechtenstein und

3. hinsichtlich der Grenzübertritte über die Grenzübergangsstellen Andau, Angern an der March,

Arnfels, Berghausen, Bonisdorf, Ehrenhausen, Fimberpaß, Geschriebenstein, Gmünd-Bleylebenstraße,

Goritz, Grametten, Großwalz, Gruisla, Guglwald, Hainburg, Hardegg, Hochstuhl,

Hohenau-Brücke, Hühnerkogel, Kahlkogel, Kalch, Kittsee, Koschuta, Laa an der Thaya, Laaken,

Langau, Leifling, Luscha, Mittagskogel, Mörbisch am See, Mureck, Oberhaag, Pamhagen,

Paulitschsattel, Petzen, Phyrabruck, Pölten, Radlpaß, Raunjak, Rechnitz, Reintal, St. Anna,

St. Pongratzen, Schlag, Schloßberg, Sicheldorf, Soboth, Steiner Alpen, Sulztal, Tauka, Uschowa,

Weigetschlag, Weitersfeld-Murfähre und Zelting

auf Zollorgane übertragen.“

2. § 3 lautet

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft, § 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 297/1998 mit

1. September 1998.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →