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297_1997 AT

297. Kundmachung: Teilung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Kundmachung: Teilung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West

Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der

Evangelischen Kirche wird kundgemacht

Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997

in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B.

Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen

Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse

der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen

Rechts.

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