297_1991
AT
297. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 297. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1991_297_0 297. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Rumänien am 26. April 1991 seine
Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen
Übereinkommen betreffend Auskünfte
über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 99/1991) hinterlegt.