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297_1991 AT

297. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Rumänien am 26. April 1991 seine

Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen

Übereinkommen betreffend Auskünfte

über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 99/1991) hinterlegt.

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