297_1979
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297. Kundmachung: Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 297. Kundmachung: Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)
1979_297_0 297. Kundmachung: Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in
der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle
1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß der in der Anlage
angeführte Name in sechs Sprachen, die
Abkürzung des Namens, das Emblem und die
Flagge der Europäischen Organisation für
astronomische Forschung in der südlichen
Hemisphäre (ESO) von der Registrierung nach
dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.