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297_1979 AT

297. Kundmachung: Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Kundmachung: Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in

der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle

1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß der in der Anlage

angeführte Name in sechs Sprachen, die

Abkürzung des Namens, das Emblem und die

Flagge der Europäischen Organisation für

astronomische Forschung in der südlichen

Hemisphäre (ESO) von der Registrierung nach

dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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