297_1978
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297. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 297. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1978_297_0 297. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,
wird kundgemacht
Die Kundmachung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember
1977, BGBl. Nr. 688, über die Eröffnung von
Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds
gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt
geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des
Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
genannten Erzeugnisse mit
Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
werden für 1978 nachstehende Richtplafonds
festgelegt