Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
297_1978 AT

297. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

wird kundgemacht

Die Kundmachung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember

1977, BGBl. Nr. 688, über die Eröffnung von

Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds

gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen

zwischen der Republik Österreich und der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt

geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des

Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der

Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

genannten Erzeugnisse mit

Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

werden für 1978 nachstehende Richtplafonds

festgelegt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →