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297_1970 AT

297. Verordnung: Abänderung der wirtschaftspädagogischen Studienordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Verordnung: Abänderung der wirtschaftspädagogischen Studienordnung

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 2 bis 7

des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 179/1966, in Verbindung mit den Bestimmungen

des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht

und Kunst verordnet

Artikel I

Die wirtschaftspädagogische Studienordnung,

BGBl. Nr. 102/1967, wird abgeändert wie folgt

§ 1 hat zu lauten

„§ 1. Einrichtung

Die wirtschaftspädagogische Studienrichtung ist

an der Hochschule für Welthandel in Wien und

an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen

Fakultät der Hochschule für Sozial-

und Wirtschaftswissenschaften in Linz einzurichten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1970 in

Kraft.

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