297. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 13/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilage III zu Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 13/62
Anlage
BESCHLUSS DES RATES Nr. 13/1962
(In der 22. Sitzung am 10. September 1962
gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE III ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Die Beilage III zu Anhang B des Übereinkommens
wird gemäß Anlage zu diesem Beschluß
abgeändert.
2. Dieser Beschluß tritt am 31. Oktober 1962
in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage zu
EFTA/DC 13/62
ABÄNDERUNG DER BEILAGE III ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
Nach der Position ex 33.01 ist folgende Position
einzufügen
ex 34.04 Chemisch modifizierte Montanwachse
und Mischlingen solcher Wachse.