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297_1961 AT

297. Verordnung: Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung 1962.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 297. Verordnung: Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung 1962.

Auf Grund des Beförderungssteuergesetzes

1953 in der Fassung der Beförderungssteuergesetz-

Novelle 1960, BGBl. Nr. 249, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel

und Wiederaufbau und dem Bundesministerium

für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet

§ 1. Von inländischen Beförderungsunternehmern,

ausgenommen im Güterfernverkehr,

durchgeführte gewerbsmäßige, entgeltliche Beförderungen

von Fertigmörtel und Fertigbeton

(Frischbeton) unterliegen nicht der Beförderungssteuer,

wenn für die Beförderungsleistung nicht

mehr als 94 v. H. des üblichen Beförderungsentgeltes

berechnet werden.

§ 2. Diese Verordnung ist auf alle Vorgänge

anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1961

stattfinden.

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