297_1961
AT
297. Verordnung: Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung 1962.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 297. Verordnung: Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung 1962.
Auf Grund des Beförderungssteuergesetzes
1953 in der Fassung der Beförderungssteuergesetz-
Novelle 1960, BGBl. Nr. 249, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Handel
und Wiederaufbau und dem Bundesministerium
für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet
§ 1. Von inländischen Beförderungsunternehmern,
ausgenommen im Güterfernverkehr,
durchgeführte gewerbsmäßige, entgeltliche Beförderungen
von Fertigmörtel und Fertigbeton
(Frischbeton) unterliegen nicht der Beförderungssteuer,
wenn für die Beförderungsleistung nicht
mehr als 94 v. H. des üblichen Beförderungsentgeltes
berechnet werden.
§ 2. Diese Verordnung ist auf alle Vorgänge
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1961
stattfinden.