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296_1989 AT

296. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 296. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung

hat die Türkei am 10. März 1989 ihre Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über die Ausstellung

von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl.

Nr. 417/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 260/1988) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat die Türkei gemäß Art. 8 Abs. 1 des

Übereinkommens folgende Erklärung abgegeben

„Die für die Ausstellung der genannten Zeugnisse

zuständigen türkischen Behörden sind die

Standesämter in der Türkei sowie die konsularischen

Vertretungen im Ausland."

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