295. Verordnung: Akkreditierung der Stelle TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des §17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996, wird verordnet
§ 1. Die Stelle TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH mit Sitz in 2345 Wien Businesspark
Süd, Campus 21 Europaring A04301, wird als Stelle, die Managementsysteme zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach
EN ISO 14001 in den in der Spalte „NACE Rev. 1“ der Anlage angegebenen Bereichen.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und
Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen
des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.