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295_1989 AT

295. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 295. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Nach Mitteilung der Regierung des Vereinigten

Königreiches hat Katar am 3. April 1989 seine Beitrittsurkunde

zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung

von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 105/1989) hinterlegt.

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