295_1989
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295. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 295. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
1989_295_0 295. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
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Nach Mitteilung der Regierung des Vereinigten
Königreiches hat Katar am 3. April 1989 seine Beitrittsurkunde
zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung
von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 105/1989) hinterlegt.