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295_1966 AT

295. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 295. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Portugal am 6. Juni 1966

seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über

den internationalen Warentransport mit Carnets

TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll,

BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung der

Kundmachung BGBl. Nr. 69/1964 (letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 188/1966), hinterlegt.

Das Abkommen ist für Portugal am 4. September 1966 in Kraft getreten.

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