294. Erklärung der Republik Österreich, betreffend Zustimmung der Republik Österreich zu der von den Niederlanden gewünschten Inkraftsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern für die Niederländischen Antillen und Surinam
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem die
Erklärung der Republik Österreich, betreffend
Zustimmung der Republik Österreich
zu der von den Niederlanden gewünschten
Inkraftsetzung des Übereinkommens vom
15. April 1958 über die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen auf dem
Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
für die Niederländischen Antillen und Surinam
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates
erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
im Namen der Republik Österreich, der
von den Niederlanden gewünschten Inkraftsetzung
des Übereinkommens vom 15. April
1958 über die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht
gegenüber Kindern für die Niederländischen
Antillen und Surinam zuzustimmen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Urkunde
vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom
Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz
und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel
der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 9. April 1968
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Klaus
Der Bundesminister für Justiz
i. V. Piffl
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Waldheim
Auf Grund vorstehender Erklärung wird das
Übereinkommen gemäß seinem Artikel 16
dritter Absatz mit 9. August 1968 zwischen
Österreich einerseits und den Niederländischen
Antillen sowie Surinam andererseits anwendbar.